Allgemeine Liefer- und Fertigungsbedingungen

Geltungsbereich

Unsere nachfolgenden Lieferbedingungen gelten ausschließlich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich oder in Textform zu. Unsere Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Vertragsausführung getroffen werden, sind grundsätzlich in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt. Der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB bleibt unberührt.Diese Lieferbedingungen gelten im Geschäftsverkehr mit privaten (§ 13 BGB) und gewerblichen (§ 14 BGB) Kunden.


Bestellung und Angebotsunterlagen

Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von 21 Kalendertagen schriftlich, in Textform oder durch Auslieferung der Bestellung annehmen. Eine Beratungspflicht übernehmen wir nur ausdrücklich kraft schriftlichem, gesonderten Beratungsvertrag. 


2.2. Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifizierungen des von uns zu liefernden Werks entsprechen der Bestellung des Kunden, wenn diese durch uns angenommen wird. Wir sind berechtigt Mehr- oder Minderlieferungen im Umfang von bis zu 5% gegenüber der Bestellung sowie handelsübliche und für den Kunden zumutbare Qualitätsabweichungen vorzunehmen. Die Übernahme eines Beschaffungsrisikos oder einer Beschaffungsgarantie liegt nicht allein in unserer Verpflichtung zur Lieferung einer nur der Gattung nach bestimmten Sache. Ein Beschaffungsrisiko oder eine Beschaffungsgarantie übernehmen wir nur aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung.


2.3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung.


2.4. Wird das zu liefernde Werk durch uns auf Grundlage einer vom Kunden vorgegebenen Spezifizierung hergestellt oder ver- bzw. bearbeitet, hat der Kunde uns gegenüber Dritten von jeglichen Ansprüchen freizustellen, die darauf beruhen, dass aufgrund dieser Spezifizierung des Kunden Rechte des Dritten verletzt werden. 


2.5. Wir behalten uns das Recht vor, die Beschreibung des zu liefernden Werks in Absprache mit dem Kunden im Hinblick auf die Spezifizierung abzuändern, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erfordern und dadurch keine Verschlechterung des Werks hinsichtlich Qualität und Brauchbarkeit auftreten. Der Kunde hat uns rechtzeitig vor Vertragsabschluss schriftlich oder in Textform auf etwaige besondere Anforderungen an das Werk hinzuweisen.


Preise

Die im Auftrag für das Werk und dessen Montage ausgewiesenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die vertraglich festgelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, es sei denn, es wird eine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Wir behalten uns das Recht vor, nach vorheriger Benachrichtigung des Kunde und vor Ausführung der Auslieferung des Werks, die Preise in der Weise anzuheben, wie es aufgrund der allgemeinen, von uns nicht zu beeinflussenden Preisentwicklung (wie etwa Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zolländerungen, unvorhergesehener Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) unter Berücksichtigung einer allgemeinen – auch gerichtlichen - Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB erforderlich ist. 


Die Erhöhung einzelner Kostenfaktoren führt dann nicht zu einer Preiserhöhung, wenn die Preise anderer Kostenfaktoren gleichzeitig entsprechend sinken.


Die Mehrwertsteuer ist in dem vertraglich vereinbarten Preis enthalten und wird in der am Tag der Rechnungstellung jeweils gesetzlich geschuldeten Höhe gesondert in der Rechnung ausgewiesen.


ZahlungsbedingungenDer Kunde hat den in der Rechnung ausgewiesenen Betrag an uns sofort ohne Abzug nach Abnahme des Werks zu entrichten.Wir sind gemäß § 642a BGB berechtigt, jederzeit Abschlagsrechnungen zu stellen, die sofort fällig und zahlbar sind.


Zahlungen sollen nur durch Bankeinzug oder Banküberweisung erfolgen. Scheckzahlung erfolgt lediglich erfüllungshalber. Wechsel werden nicht akzeptiert. Bei nichteinlösbarem Scheck oder nichteinlösbarer Banklastschrift ist der Kunde verpflichtet, den damit für uns einhergehenden Schaden zu erstatten.


Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht bei Fälligkeit nicht nachkommt, gelten die gesetzlichen Regelungen des Zahlungsverzugs.


Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Das Recht des Kunden, einen angemessenen Teil der Vergütung wegen Mängeln zurückzubehalten, wird hiermit nicht ausgeschlossen.


Liefer- und Leistungszeit

Der Beginn der in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungszeit setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen voraus, die erforderlich sind, um vertragsgerecht zu leisten. 


Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns. 

Bei unvorhergesehenen ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen können wir die Arbeiten unterbrechen. D

ie Dauer der notwendigen Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist. 

Die Arbeiten sind bei geeigneten Bedingungen unter Berücksichtigung angemessener und für den Kunden zumutbarer Organisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt ferner die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. 

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind berechtigt, den dadurch nachweislich verursachten Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Recht oder Ansprüche bleiben vorbehalten.


Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. 

Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an einer weitergehenden Vertragserfüllung durch den Leistungsverzug entfallen ist.


Durch Annahmeverzug des Kunden entfällt dessen Zahlungspflicht nicht.


Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, wenn ein berechtigtes Interesse von uns besteht und die Teilleistung für den Kunden zumutbar ist.5.7. Geraten wir in Leistungsverzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Inverzugsetzung in Textform (z. B. per Telefax oder E-Mail) durch den Kunden oder, im Fall einer kalendermäßig bestimmten Leistungsfrist, frühestens mit deren Ablauf. Leisten wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, kann der Kunde wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten. 

Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungsregelungen zur Gewährleistung.


Gefahrübergang

Sofern die Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach Ziffer 5.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug oder Schuldnerverzug geraten ist.


Werk nicht innerhalb einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist abnimmt. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. 


Gewährleistung und Haftung / Höhere Gewalt

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, muss er die gelieferte Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe, auf Mängel untersuchen und etwaige Rügen uns gegenüber schriftlich oder in Textform erheben.Wir haftet nicht für Mängel der Leistung oder Lieferung, die auf eine Beschreibung oder Spezifikation des Kunden zurückgeht oder Teile Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände, die vom Kunden oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile kann von uns in Haftung genommen werden.


Wir hafteten nicht für Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation, Lagerung oder Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen außerhalb der vertraglich vereinbarten oder der gewöhnlichen Verwendung entstehen. 

Die gesetzliche Produkthaftung bleibt hiervon unberührt.


Wenn Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung unserer geschuldeten vertragsgegenständlichen Lieferung oder Leistung Lieferungen oder Leistungen unseres Unterlieferanten trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsschluss mit dem Kunden entsprechend der Quantität und der Qualität aus unserer Liefer- oder Leistungsvereinbarung mit dem Kunden (kongruente Eindeckung) nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d. h. mit einer Dauer von mehr als 14 Kalendertagen) ein, so werden wir unseren Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind und nicht das Beschaffungsrisiko oder eine Liefergarantie übernommen haben. 


Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe. Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder –Transporthindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. 

Im Übrigen haften wir nach gesetzlichen Vorschriften.


10. Rechtswahl; Gerichtsstand; Erfüllungsort, Streitschlichtung


10.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).


10.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir haben das Recht, auch an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig ist.


10.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.


10.4 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand

Mai 2018

Baumann Spanndecken GmbH

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